NanoEngineering: Häufige Fragen

Bewerbung und Immatrikulation


Gibt es einen Numerus Clausus für den Bachelorstudiengang NanoEngineering?


Nein, der Bachelorstudiengang NanoEngineering ist zulassungsfrei.


Wie kann ich mich einschreiben?


Wer sich für den Bachelorstudiengang NanoEngineering einschreiben möchte, kann dies zu den vom Studierendensekretariat bekanntgegebenen Einschreibefristen tun.

Studierendensekretariat
47057 Duisburg
Geibelstraße 41
Dienstgebäude: SG


Für die eigentliche Einschreibung ist es unbedingt erforderlich, dass Sie sich ab einer Woche vor Beginn der Einschreibefrist im Vorraum des Studierendensekretariats am Bongeber einen persönlichen Einschreibetermin besorgen. Anhand der aufgedruckten Nummer können Sie an den aushängenden Listen sehen, wann Ihr persönlicher Einschreibetermin ist. Die erforderlichen Einschreibeunterlagen finden Sie hier.


Anschließend kommen Sie bitte zu Ihrem persönlichen Einschreibetermin mit dem vollständig ausgefüllten Antrag und den erforderlichen Unterlagen / Bescheinigungen ins Studierendensekretariat zum Einschreiben.


Kann ich mich auch in den Masterstudiengang einschreiben?


Ja! Aber nur mit einem entsprechenden Bachelorabschluss!
Bitte beachten Sie hierzu §1 der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang NanoEngineering.


In welches Semester kann ich mich einschreiben?


Man kann sich immer nur in das 1. Semester einschreiben. Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss! Bitte beachten Sie die Hinweise des Studierendensekretariats.


Praktikum


Muss ich ein Praktikum (Industriepraktikum) machen?


Die Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang sieht vor, dass Sie eine 12-wöchige berufspraktische Tätigkeit, Industriepraktikum genannt, absolvieren müssen (siehe Prüfungsordnung §21). Diese wird in der Regel in einem höheren Semester durchgeführt und stellt in ihrer Art ein Fachpraktikum dar. Näheres hierzu regelt die Prüfungsordnung in Verbindung mit der Richtlinie für Industriepflichtpraktika in der Fakultät für Ingenieurwissenschaften. Ein sogenanntes Vorpraktikum ist nicht erforderlich.


Wo kann ich das Praktikum (Industriepraktikum) machen?


Das Praktikum können Sie in mittleren bis großen Industrieunternehmen sowie in größeren Ingenieurbüros und anderen auf System- oder Technologieentwicklung ausgerichteten Unternehmen durchführen, die den Anforderungen der Richtlinie für Industriepflichtpraktika in der Fakultät für Ingenieurwissenschaften genügen. Wir empfehlen Unternehmen, die sich mit chemischen, elektrotechnischen, verfahrenstechnischen, maschinenbaulichen oder physikalischen Technologien beschäftigen. Dabei müssen nicht alle Bereiche abgedeckt werden. Näheres regelt die Prüfungsordnung in Verbindung mit der Richtlinie für Industriepflichtpraktika in der Fakultät für Ingenieurwissenschaften. Eine Vermittlung seitens der Praktikantenstelle oder des Studiengangs findet nicht statt.

Vorkurse


Welche Vorkurse sollte man besuchen?


Wir empfehlen allen Studierenden dringend, die folgenden Kurse des MINTroduce-Programms zu besuchen:

  1. Angewandte Mathematik für Studierende der Ingenieurwissenschaften
  2. Physik für Studierende der Ingenieurwissenschaften
  3. Chemie für Studierende der Ingenieurwissenschaften
Nähere Informationen finden Sie hier.